Wirecard Insolvenz
Startschuss in Sachen Wirecard
Das Kapitalanlegermusterverfahren (KApMuG) in Sachen Wirecard gegen Ernst & Young, Dr. Markus Braun u.a. ist eröffnet worden.
Das Bayerische Oberste Landesgericht hat am 13.03.2023 Herrn Dipl.-Kfm. Kurt Ebert (vertreten von MATTIL) im Musterverfahren Wirecard nach § 9 KapMuG zum Musterkläger bestimmt.
Die Kanzlei MATTIL vertritt Sie in der Insolvenz und gegenüber allen Verantwortlichen.
Mehr erfahren ... Schnellkontakt
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In der Angelegenheit WIRECARD verfolgen wir verschiedene Strategien, damit geschädigte Anleger den ihnen entstandenen Schaden möglichst weitgehend ersetzt erhalten können.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wirecard AG wurde am 25.08.2020 endgültig eröffnet. Wir melden die Ansprüche der Geschädigten im Insolvenzverfahren an, übrigens nicht nur für Anleihegläubiger, sondern auch für die Aktionäre, die trotz § 57 AktG Schadensersatzansprüche geltend machen können. Die Frist für die Insolvenzanmeldung war der 26.10.2020. Es handelt sich hier aber um keine Ausschlussfrist, so dass wir für Sie eine Forderungsanmeldung auch nach dem 26.10.2020 noch unproblematisch vornehmen können. Bitte beachten Sie, dass der geltend gemachte Schadenersatz genau beziffert und begründet werden muss. In der Gläubigerversammlung vom 18.11.2020 hatte der Insolvenzverwalter bereits darauf hingewiesen, dass bereits unzählige unwirksame Anmeldungen vorliegen.
Darüber hinaus gehen wir als Musterklägervertreter gegen die Vorstände, Wirtschaftsprüfer und sonstige Verantwortliche im Rahmen des Kapitalanlegermusterverfahrens vor dem Bayerischen Obersten Landgericht sowie im Rahmen von Einzelklagen vor.
Bitte beachten Sie, dass zwar die Frist zur Anmeldung von Ansprüchen im Kapitalanlegermusterverfahren am 18.09.2023 endete.
Wir können jedoch für Sie noch Ihre Ansprüche im Insolvenzverfahren anmelden und/oder Einzelklagen für Sie gegen die Wirtschaftsprüfer Ernst & Young sowie gegen weitere Verantwortliche, wie z.B. die ehemaligen Vorstände Dr. Markus Braun und Jan Marsalek erheben.
Hier ist zu beachten, dass zum 31.12.2023 Verjährung droht.
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Das KapMuG sieht einen Anwaltszwang vor.
Wirecard Insolvenz
Startschuss in Sachen Wirecard
Das Kapitalanlegermusterverfahren (KApMuG) in Sachen Wirecard gegen Ernst & Young, Dr. Markus Braun u.a. ist eröffnet worden.
Das Bayerische Oberste Landesgericht hat am 13.03.2023 Herrn Dipl.-Kfm. Kurt Ebert (vertreten von MATTIL) im Musterverfahren Wirecard nach § 9 KapMuG zum Musterkläger bestimmt.
Die Kanzlei MATTIL vertritt Sie in der Insolvenz und gegenüber allen Verantwortlichen.
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In der Angelegenheit WIRECARD verfolgen wir verschiedene Strategien, damit geschädigte Anleger den ihnen entstandenen Schaden möglichst weitgehend ersetzt erhalten können.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wirecard AG wurde am 25.08.2020 endgültig eröffnet. Wir melden die Ansprüche der Geschädigten im Insolvenzverfahren an, übrigens nicht nur für Anleihegläubiger, sondern auch für die Aktionäre, die trotz § 57 AktG Schadensersatzansprüche geltend machen können. Die Frist für die Insolvenzanmeldung war der 26.10.2020. Es handelt sich hier aber um keine Ausschlussfrist, so dass wir für Sie eine Forderungsanmeldung auch nach dem 26.10.2020 noch unproblematisch vornehmen können. Bitte beachten Sie, dass der geltend gemachte Schadenersatz genau beziffert und begründet werden muss. In der Gläubigerversammlung vom 18.11.2020 hatte der Insolvenzverwalter bereits darauf hingewiesen, dass bereits unzählige unwirksame Anmeldungen vorliegen.
Darüber hinaus gehen wir als Musterklägervertreter gegen die Vorstände, Wirtschaftsprüfer und sonstige Verantwortliche im Rahmen des Kapitalanlegermusterverfahrens vor dem Bayerischen Obersten Landgericht sowie im Rahmen von Einzelklagen vor.
Bitte beachten Sie, dass zwar die Frist zur Anmeldung von Ansprüchen im Kapitalanlegermusterverfahren am 18.09.2023 endete.
Wir können jedoch für Sie noch Ihre Ansprüche im Insolvenzverfahren anmelden und/oder Einzelklagen für Sie gegen die Wirtschaftsprüfer Ernst & Young sowie gegen weitere Verantwortliche, wie z.B. die ehemaligen Vorstände Dr. Markus Braun und Jan Marsalek erheben.
Hier ist zu beachten, dass zum 31.12.2023 Verjährung droht.
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Das KapMuG sieht einen Anwaltszwang vor.
Der Vorlagebeschluss wird veröffentlicht und das Bayerische Oberste Landesgericht wird sodann das Musterverfahren eröffnen und einen Musterkläger bestimmen. Theoretisch kann jede eingereichte Klage zur Musterklage bestimmt werden. Auch die Kanzlei MATTIL vertritt viele der Geschädigten und reicht eine Vielzahl von Klagen ein, die alle bis heute bekannten Ermittlungsergebnisse beinhalten. Mit Bekanntmachung des Musterverfahrens durch das Bayerische Oberste Landesgericht im Klageregister beginnt eine 6-monatige Frist innerhalb derer ein Anspruch schriftlich gegenüber dem Bayerischen Obersten Landesgericht zum Musterverfahren angemeldet werden kann; hierfür sieht das KapMuG einen Anwaltszwang vor.
Grundsätzlich stehen sich in einem deutschen Zivilprozess zwei Parteien gegenüber.
Hiervon macht das KapMuG eine Ausnahme. Es ermöglicht in besonderen Fällen eine „Bündelung“ von Parallelverfahren und deren einheitliche Entscheidung im Musterverfahren. Das KapMuG datiert von 2005 und wurde sodann teilweise überarbeitet. Die Neufassung (KapMuG 2012) trat am 1.11.2012 in Kraft.
Das KapMuG ist in Schadensersatzprozessen wegen falscher, irreführender oder unterlassener öffentlicher Kapitalmarktinformationen anwendbar. Auch wenn solche Informationen verwendet werden oder eine gebotene Aufklärung hierüber unterlassen wird, kann ein Verfahren nach dem KapMuG eingeleitet werden.
Das Verfahren wird auf Antrag des Klägers oder Beklagten eingeleitet. Der Antragsteller muss darlegen, dass der Entscheidung im Musterverfahren Bedeutung über den einzelnen Rechtsstreit hinaus für andere gleichgelagerte Rechtsstreitigkeiten zukommen kann.
Vertrauen Sie auf über
25 Jahre Erfahrung
Rechtsanwalt Mattil ist als Fachanwalt für Bank- und Kaiptalmarktrecht einer der erfahrensten Anwälte in Deutschland. Herr Rechtsanwalt Mattil ist bei vielen Insolvenzen von den Insolvenzgerichten in den jeweilgen Gläubigerausschuss berufen worden.
Bündeln Sie Ihre Interessen bei MATTIL. Mit Mehrheiten kann viel erreicht werden.
Die Kanzlei MATTIL hat über 25 Jahre Erfahrung im Anlegerschutz
Im Gläubigerausschuss bei zahlreichen insolventen Anlagegesellschaften
Erstes erfolgreiches Musterverfahren in Deutschland, geführt von Kanzlei MATTIL (KAP 1/07 v 30.12 11).
Umfassende und 25jährige Erfahrung mit Kapitalanlagen aller Art, insbesondere Fonds und Zinspapiere
Klare und verlässliche Vereinbarung bezüglich der Gebühren (Kostentransparenz).
Zum fünften Mal in Folge: Beste Kanzlei in Deutschland im Kapitalanlagenrecht bzw. Gesellschaftsrecht (Handelsblatt/Best Lawyers 2015-2017).
Im Folgenden erfahren Sie aktuelle und wichtige Informationen zur Wirecard Insolvenz.
Die Kanzlei MATTIL hat am 18.6.23 Anträge für die wichtigsten Feststellungsziele mit Begründung beim BayrObLG eingereicht. Der Schriftsatz nebst Begründung umfasst ca 800 Seiten und ist die Grundlage für einen Erfolg des Musterverfahrens. Diese Anträge bauen auf den von der Kanzlei TILP erwirkten Feststellungszielen auf.
14.08.2023
Wir halten eine solche zusätzliche Inverzugsetzung von EY nicht für notwendig.
EY hat Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit der Wirecard AG bislang stets öffentlich zurückgewiesen, so dass wir von einer Verzugslage gemäß § 286 Abs. 2 Ziffer 3 BGB ausgehen. Eine Anmeldung im Kapitalanlegermusterverfahren dürfte darüber hinaus zu einer Verzugslage im Sinne von § 286 Abs. 1 S.2 BGB führen.
Dass dies von allen befassten Gerichten so gesehen wird, kann zwar nicht garantiert werden.
Eine vorsorgliche individuelle Inverzugsetzung durch einen Rechtsanwalt löst aber eine anwaltliche Geschäftsgebühr in Höhe von mindestens 0,5 aus, die sich aus dem Gesamtschaden berechnet, was unserer Auffassung nach in einem groben Missverhältnis zu dem möglicherweise eintretenden Nutzen steht.
13.03.2023
Startschuss in Sachen Wirecard
Das Kapitalanlegermusterverfahren (KApMuG) in Sachen Wirecard gegen Ernst & Young, Dr. Markus Braun u.a. ist eröffnet worden.
Das Bayerische Oberste Landesgericht hat am 13.03.2023 Herrn Dipl.-Kfm. Kurt Ebert (vertreten von MATTIL) im Musterverfahren Wirecard nach § 9 KapMuG zum Musterkläger bestimmt.
Prozessbevollmächtigte des Musterklägers ist die Kanzlei MATTIL, München, die eine Vielzahl betroffener Anleger vertritt.
Die Kanzlei MATTIL hat bereits mehrere Verfahren nach dem KApMuG erfolgreich geführt, darunter KAP 1/07 vor dem damals zuständigen OLG München.
Der Musterkläger Ebert wird zusätzlich vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Elmar Vitt, der langjährig im Bereich Schadensersatz aus delikts- und strafrechtlichen Sachverhalten tätig ist und der im Musterverfahren insbesondere die fachliche Bearbeitung der erhobenen Ansprüche aus vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB gegen die Ernst und Young Wirtschaftsprüfungs GmbH unterstützen wird.
Der Musterkläger hat im Vertrauen auf die Testate der beklagten Ernst & Young Wirtschaftsprüfungs GmbH und die vermeintliche Erfolgsgeschichte der Wirecard AG Wertpapiere der Wirecard AG erworben und dabei erheblichen Schaden erlitten. Im Musterverfahren werden nun exemplarisch anhand seines Falles alle einen Schadensersatzanspruch begründenden Umstände geprüft und einheitlich entschieden.
Geschädigte Anleger der Wirecard AG haben ab der Bekanntmachung des Beschlusses im Bundesanzeiger nun sechs Monate Zeit, Ihre Ansprüche kostengünstig im Musterverfahren anzumelden. Hierfür besteht nach dem Gesetz ein Anwaltszwang.
Die Kanzlei MATTIL steht den Geschädigten sowohl für weitere Informationen selbstverständlich zur Verfügung.
15.03.2022
Diese Woche startete spektakulär mit zwei wichtigen Neuigkeiten für die Geschädigten der Wirecard AG: Die Staatsanwaltschaft München hat Anklage gegen Markus Braun sowie zwei weitere Angeschuldigte erhoben und das Landgericht München I hat einen Vorlagebeschluss für ein Musterverfahren (KapMug) gefasst.
Die Anklage (Tatvorwurf: gewerbsmäßige Marktmanipulation, Bilanzfälschung, Bandenbetrug u.a. ) wird von der zuständigen Wirtschaftsstrafkammer geprüft und voraussichtlich in den nächsten Monaten zur Hauptverhandlung zugelassen. Gegen weitere Beschuldigte wird laut Staatsanwaltschaft nach wie vor ermittelt.
Das Landgericht München I hat einen Vorlagebeschluss zu einem Musterverfahren (KapMuG) erlassen. Das Musterverfahren richtet sich u.a. gegen Dr. Markus Braun und die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Der weitere Verfahrensgang ist wie folgt: Der Vorlagebeschluss wird veröffentlicht und das Bayerische Oberste Landesgericht wird sodann das Musterverfahren eröffnen und einen Musterkläger bestimmen. Theoretisch kann jede eingereichte Klage zur Musterklage bestimmt werden. Auch die Kanzlei MATTIL vertritt viele der Geschädigten und reicht eine Vielzahl von Klagen ein, die alle bis heute bekannten Ermittlungsergebnisse beinhalten. Mit Bekanntmachung des Musterverfahrens durch das Bayerische Oberste Landesgericht im Klageregister beginnt eine 6-monatige Frist innerhalb derer ein Anspruch schriftlich gegenüber dem Bayerischen Obersten Landesgericht zum Musterverfahren angemeldet werden kann, hierfür sieht das KapMuG sieht einen Anwaltszwang vor. Das Musterverfahren wird erfahrungsgemäß einige Jahre in Anspruch nehmen. Die Kanzlei MATTIL hat seit Einführung des KapMuG bereits mehrere Musterverfahren erfolgreich geführt (z.B. VIP Medienfonds und Hannover Leasing) und verfügt daher über die größte Expertise. Sofern das Gericht feststellt, dass die Ernst & Young GmbH ihre Pflichten im Rahmen der Abschlussprüfungen und die übrigen Beklagten ihre Pflichten im Rahmen ihrer Tätigkeit für die Wirecard AG verletzt haben, müssen die Geschädigten, die sich rechtzeitig im Klageregister angemeldet haben, ihren persönlichen Schaden in Folgeprozessen individuell einklagen, sofern es keine Vergleichsvereinbarungen mit den Beklagten gibt.
18.11.2020
Achtung: Der Insolvenzverwalter hat in der Gläubigerversammlung am 18.11. darauf hingewiesen, dass viele Forderungsanmeldungen unwirksam sind, die nicht den Anforderungen an Form und Begründung genügen. Eine unwirksame Forderungsanmeldung hemmt eine Verjährung nicht!
16.09.2020
Die Kanzlei MATTIL hat bereits zwei erfolgreiche Musterverfahren nach dem KapMUG geführt:
KAP 1/07 OLG München v 30.12.11 und 23 KAP 2/17 OLG München v 26.9.19. In beiden Verfahren hat das OLG München die Prospekte für fehlerhaft erachtet und damit den Weg für Schadensersatz an die Anleger bereitet.
11.09.2020
Viele Anleger haben Zertifikate, Optionen, oder andere strukturierte Produkte anderer Emittenten auf Wirecard AG erworben. Es handelt sich dabei um Milliardenbeträge, die diese Emittenten verdient haben.
Die Kanzlei MATTIL macht auch für diese Anleger Schadensersatzansprüche geltend. Anspruchsgrundlage ist § 264 a STGB ( iVm § 823 BGB ), der eine Täuschung der Öffentlichkeit unter Strafe stellt und entsprechende Schadensersatzansprüche vorsieht. Außerderm prüft die Kanzlei MATTIL, ob auch der jeweilige Emittent in Anspruch genommen werden kann, da ein Anlageprodukt auf Wirecard ab einem bestimmten Zeitpunkt kaum noch zu vertreten war.
Forderungen gegenüber dem Insolvenzverwalter sollen bis 26.10. angemeldet werden. Eine Versäumung der Frist führt allerdings nicht zu einem Verlust des Anspruchs, der jederzeit vor Ende des Insolvenzverfahrens nachgeholt werden kann.
25.08.2020
Das Insolvenzverfahren der Wirecard AG wurde eröffnet und Frist zur Anmeldung von Forderungen bis 26.10. gesetzt .
Viele Aktionäre denken , ihre Verluste seien nachrangig oder gar nicht anmeldefähig . Dies ist nicht richtig. Auch Aktionäre können , trotz §57 AktG , Ansprüche geltend machen , wenn sie Schadensersatz aus Delikt ( Betrug ) oder Verletzung kapitalmarktrechtlicher Vorschriften beweisen können . Die Forderungsanmeldung muss mit einer Begründung versehen werden.
Die Anmeldung der Ansprüche gegenüber dem Insolvenzverwalter übernimmt für Sie die Kanzlei MATTIL .
22.07.2020
Der ehemalige Vorstandschef der wirecard AG, Markus Braun, ist am 22.07.2020 mit zwei weiteren ehemaligen wirecard Vorständen erneut verhaftet worden. Die Ermittlungen der STA München I haben ergeben, dass die Tatvorwürfe erheblich erweitert werden müssen. Braun und die weiteren Beschuldigten hätten sich bereits 2015 entschieden „die Bilanzsumme und das Umsatzvolumen der Wirecard AG durch das Vortäuschen von Einnahmen (…) aufzublähen“. Den Beteiligten sei dabei seit 2015 bekannt gewesen, dass das Unternehmen mit seinem eigentlichen Geschäft Verluste erwirtschafte.
08.07.2020
RA Jaffe´wurde als vorläufiger Insolvenzverwalter der Wirecard AG bestellt. Die Wirecard Bank AG befindet sich ( noch ) nicht in der Insolvenz .
Die Kanzlei MATTIL prüft Ansprüche in jeder Richtung , insbesondere in Bezug auf die Wirtschaftsprüfer , die den Jahresabschluss noch für 2018 uneingeschränkt testiert haben .
Die Ratingagentur Moodys hat der Wirecard AG bis Juni 2020 ein gutes Rating erteilt , sodass auch diesbzgl eine Haftung zu prüfen ist. Die entsprechende , dazu ergangene Verordnung , sieht eine Haftungsgrundlage vor.
Aufsichtsräte und Vorstände sind weitere Anspruchsgegner , deren Verantwortung wir prüfen.
02.07.2020
MÜNCHEN (dpa-AFX) - Der Bilanzskandal beim Dax -Konzern Wirecard zieht nach der Muttergesellschaft nun auch fünf Tochterfirmen finanziell in Mitleidenschaft. Wie das Münchner Amtsgericht am Donnerstag mitteilte, haben diese fünf Gesellschaften nun ebenfalls Insolvenz beantragt. Vorläufiger Insolvenzverwalter ist wie bei der Mutter Wirecard AG der Rechtsanwalt Michael Jaffé.
Alle fünf Töchter sind wie die Wirecard AG im Münchner Vorort Aschheim ansässig, dabei handelt es sich um Firmen, die Dienstleistungen und Software für die Muttergesellschaft anbieten. Dazu zählen etwa die Vertriebs- und Marketinggesellschaft Wirecard Global Sales und die Softwarefirma Wirecard Issuing Technologies
29.06.2020
Das Amtsgericht München/Insolvenzgericht hat am 29.06.2020 unter dem Az: 1542 IN 1308/20 das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wirecard AG eröffnet; zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Jaffé bestimmt.
25.06.2020
Nach den Schocknachrichten der letzten Tage geht ein erneuter Aufschrei durch die Presse - Muttergesellschaft Wirecard AG stellt heute Insolvenzantrag, ob auch für die Töchter Antragstellung nötig, wird derzeit nach Unternehmensangaben noch geprüft
25.06.2020
Die Wirecard AG ist ein 1999 gegründetes, börsennotiertes deutsches Zahlungsdienstleistungsunternehmen mit Sitz in Aschheim bei München. Wirecard bietet als Innovationstreiber für digitale Finanztechnologie Lösungen für den elektronischen Zahlungsverkehr, das Risikomanagement sowie die Herausgabe und Akzeptanz von Kreditkarten an. Einfach gesprochen bedeutet das: wenn ein Kunde mit Kreditkarte zahlt, fließt das Geld von Mastercard, Visa u.a. nicht direkt an den Händler, sondern zuerst an Wirecard, die das Geld dann an den Händler weiterleitet. Wirecard verdient dabei Provisionen dafür, dass sie das Risiko trägt und dafür garantiert, dass die Geldbeträge beim Empfänger ankommen.
Der Aktienkurs des in Deutschland einzigartigen Technologieunternehmens hat sich seit 2005 in der Spitze mehr als verhundertfacht. So betrug der Kurs Anfang 2009 noch einen einstelligen Eurobetrag und stieg im Verlauf auf einen Höchstkurs von knapp 200 €. Wirecard stieg dabei innerhalb von wenigen Jahren aus dem Nichts im September 2018 in den deutschen Aktienindex (DAX) auf...
Münchner Merkur, 19.11.2020
RA MATTIL zu Wirecard
ZDF Heute Journal, 18.11.2020
RA MATTIL zu Wirecard
Wirtschaftswoche, 18.11.2020
RA MATTIL zu Wirecard
Die Welt, 18.11.2020
RA MATTIL zu Wirecard
Spiegel Online, 18.11.2020
RA MATTIL zu Wirecard
Wirtschaftswoche, 28.10.2020
RA MATTIL zu Prozessfinanzierern und Erfolgsaussichten einer Klage.
Wirtschaftswoche, 22.09.2020
RA MATTIL zu Wirecard Klagen
Wirtschaftswoche, 14.08.2020
RA Mattil zu Wirecard
ZDF Morgenmagazin, 29.07.2020
Deutsche Welle, 29.07.2020
RA Mattil zu Wirecard, 12:30- 12:45 (englischsprachig)
ZDF Heute Journal, 29.07.2020
Frankfurter Rundschau, 23.07.2020
Stuttgarter Zeitung, 23.07.2020
Tagesschau ARD, 22.07.2020, 20 Uhr
RA MATTIL zur Haftung der Wirtschaftsprüfer im Fall Wirecard ->
plusminus ARD, 22.07.2020
RA Mattil, Wirecard-Skandal: Die Haftung der Wirtschaftsprüfer ->
finanzwelt, 22.07.2020
FAZ, 21.07.2020
RA Ueberrück, Kanzlei MATTIL, zu Zertifikaten auf Wirecard ->
Süddeutsche, 05.07.2020
Privileg muss weg - RA Mattil zur Haftung der Wirtschaftsprüfer ->
Wirtschaftswoche, 29.06.2020
EY zahlt das aus der Portokasse - Interview mit RA Mattil zur Haftung der Wirtschaftsprüfer ->
Frankfurter Allgemeine, 25.06.2020
General Anzeiger Bonn, 25.06.2020
ZDF Heute, 25.06.2020, 19 Uhr
In dem Insolvenzverfahren können Sie Ihre Ansprüche anmelden und hoffen, dass eine gewisse Quote für Sie übrig bleibt. Ein Insolvenzverfahren dauert selten unter 10 Jahren, so dass der endgültige Schaden erst dann beziffert werden kann. Wir haben Insolvenzverfahren erlebt, die 14 Jahre dauerten und eine Quote von Null für die Anleger erbrachte. Das Problem: Schadensersatzansprüche gegen die Geschäftsleitung, Initiatoren, Gründer, Wirtschaftsprüfer, etc. unterliegen einer Verjährung von 3 Jahren ab Kenntnis von Pflichtverletzungen (in der Regel also ab Insolvenz). Diese 3 Jahre gehen schnell vorbei.
Schadensersatzansprüche können gegen diejenigen Personen und Verantwortlichen geltend gemacht werden, die das Unternehmen gegründet, geleitet oder deren Geschäftstätigkeit unterstützt und bestätigt haben, wie z. B. durch Wirtschaftsprüfertestate. Die Voraussetzungen und Erfolgsaussichten einer Haftung werden wir für Sie prüfen und gegebenenfalls geltend machen.
Soweit Aufsichtsräte und sonstige Kontrollorgane vorhanden sind, ist zu prüfen, inwieweit diese als weitere Verantwortliche, die Kontroll- und Überwachungspflichten haben, der Haftung unterliegen. Die Kanzlei Mattil prüft, inwieweit dem Anleger direkte Schadensersatzansprüche gegen diesen Personenkreis zustehen.
Die Kanzlei MATTIL prüft auch Schadensersatzansprüche gegen die Wirtschaftsprüfer der Wirecard AG, die noch im Apr 2019 ein uneingeschränktes Testat für 2018 erteilt haben. Zu diesem Zeitpunkt waren bereits Presseberichte über Manipulationen und Scheinumsätze bekannt. Die Kanzlei MATTIL hat schon wiederholt erfolgreich gegen Wirtschaftsprüfer in anderen Skandalfällen geklagt.
Schadensersatzansprüche können zudem gegen Aufsichtsräte bestehen, die ebenfalls eine weitgehende Prüfpflicht haben (z. B. OLG Düsseldorf I-9 U 14/08). Diese Ansprüche werden wir in Ruhe prüfen und, sobald genügend Beweise vorliegen, verfolgen .
Vertrauen Sie auf über 25 Jahre Erfahrung
Wenn sich Ihre Versicherung bereit erklärt für entstandene finanzielle Ausfälle aufzukommen, zögern Sie bitte nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzten. Wir beraten Sie gerne über Maßnahmen, die in einem solchen Fall zu ergreifen sind.
MATTIL ist eine besonders empfohlene Kanzlei für Kapitalanlegerprozesse.