Was kostet mich
eine Vertretung durch
die Kanzlei Mattil?

Was kostet mich eine Vertretung durch die Kanzlei Mattil, wenn ich über eine Rechtsschutzversicherung verfüge?


Wenn Sie über eine eintrittspflichtige Rechtsschutzversicherung verfügen und diese die Kostendeckung zugesagt hat, fallen für unsere anwaltliche Tätigkeit keine weiteren Kosten an, mit Ausnahme einer eventuellen Selbstbeteiligung.

Zudem übernehmen wir kostenfrei die erste Anfrage bei Ihrer Versicherung betreffend die Kostendeckung für die Anmeldung der Insolvenzforderung sowie evtl. Klageverfahren gegen die genannten dritten Personen und Institutionen.

Bitte übermitteln Sie uns die Daten Ihrer Versicherung (Name, Versicherungsscheinnummer sind ausreichend), dann werden wir gerne die entsprechende Anfrage für Sie stellen. Wenn Sie uns die Daten bereits zur Verfügung gestellt haben, ist diese Aufforderung selbstverständlich gegenstandslos und wir melden uns bei Ihnen, sobald uns eine Nachricht Ihrer Versicherung zur Deckungsanfrage vorliegt.

Was kostet mich eine Vertretung durch die Kanzlei Mattil, wenn ich nicht rechtsschutzversichert bin /die Rechtsschutzversicherung die Kostendeckung abgelehnt hat?


Da wir Ihnen verschiedene Vorschläge / Handlungsempfehlungen unterbreitet haben, möchten wir auch hier unsere Antwort entsprechend teilen:

Kosten für die Anmeldung Ihrer Ansprüche zu dem Kapitalanlegermusterverfahren (KapMuG)

Hier beschränken wir unsere Honorarforderung auf die gesetzlichen (Mindest-) Gebühren, die sich auf eine 0,8 Gebühr belaufen. Eine entsprechende Übersicht ist in der Anlage beigefügt.

Der Streitwert beläuft sich regelmäßig auf das negative Interesse, d. h. Sie werden so gestellt, als ob Sie die streitgegenständlichen Anlageprodukte nicht erworben hätten.

Kosten für eine Einzelklage

Wenn Sie eine Einzelklage in ihrem individuellen Fall wünschen (oder diese im Einzelfall wegen individuellem Vorgehen gegen einen Berater u.ä. erforderlich ist), berechnen wir Ihnen die Kosten sehr gerne auf Wunsch individuell; bitte treten Sie in einem solchen Fall mit einem der zuständigen Rechtsanwälte Herrn Mattil oder Frau Kunzfeld in Kontakt.

 

Beispielhafter Auszug aus der Gebührentabelle RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz):

 

Gegenstandswert
(beispielhaft) in €

0,8 Gebühr RVG für die Anmeldung zumKapitalanlegermusterverfahren
in €, zzgl. 20,- € Auslagen, zzgl. 19% MwSt.

500

39,20 €

 

1.000

70,40 €

 

1.500

101,60 €

 

2.000

132,80 €

 

3.000

177,60 €

 

4.000,00

222,40 €

 

5.000,00

267,20 €

 

6.000,00

312,00 €

 

7.000,00

356,80 €

 

8.000,00

401,60 €

 

9.000,00

446,40 €

 

10.000,00

491,20 €

 

13.000,00

532,80 €

 

16.000,00

574,40 €

 

19.000,00

616,00 €

 

22.000,00

657,60 €

 

25.000,00

699,20 €

 

30.000,00

764,00 €

 

35.000,00

828,80 €

 

40.000,00

893,60 €

 

45.000,00

958,40 €

 

50.000,00

1.023,20 €

 

65.000,00

1.098,40 €

 

80.000,00

1.173,60 €

 

95.000,00

1.248,80 €

 

110.000,00

1.324,00 €

 

125.000,00

1.399,20 €

 

140.000,00

1.474,40 €

 

155.000,00

1.549,60 €

 

170.000,00

1.624,80 €

 

185.000,00

1.700,00 €

 

200.000,00

1.775,20 €

 

230.000,00

1.880,80 €

 

260.000,00

1.986,40 €

 

290.000,00

2.092,00 €

 

320.000,00

2.197,60 €

 

350.000,00

2.303,20 €

 

380.000,00

2.408,80 €

 

410.000,00

2.514,40 €

 

440.000,00

2.620,00 €

 

470.000,00

2.725,60 €

 

500.000,00

2.831,20 €

 

1.000.000,00

4.151,20 €

 

10.000.000,00

27.911,20 €

 

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