Ablauf

Wie ist der Ablauf?

Im Folgenden wird Ihnen ein möglicher Verfahrensablauf skizziert, des Weiteren erhalten Sie detaillierte Informationen zu den einzelnen Phasen.

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    Kontaktaufnahme

    Sie melden sich per Kontaktformular, per Telefon, Email oder Post bei uns und übersenden uns eine Kopie Ihres Vertrages/Ihrer Verträge.

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    Prüfung

    Zunächst ist zu prüfen, inwieweit Sie Insolvenzgläubiger sind und eine Insolvenzforderung für Sie im Insolvenzverfahren angemeldet werden kann; hierbei ist zunächst zu unterscheiden, welche Kapitalanlage Sie getätigt haben.

    Als Aktionär sind Sie Mitgesellschafter der Insolvenzschuldnerin und damit grundsätzlich kein Insolvenzgläubiger; jede gegenteilige Vereinbarung verstieße gegen § 57 AktG. Stehen Ihnen aber über diese gesellschaftsrechtliche Stellung hinaus beispielsweise Schadensersatzansprüche gegen die Insolvenzschuldnerin zu, die beispielsweise aus einer unterlassenen oder fehlerhaften Kapitalmarktinformation resultieren können, kann diese Schadensersatzforderung als Insolvenzforderung im Verfahren für Sie angemeldet werden.

    Als Anleihegläubiger liegt der Fall in aller Regel anders und Sie können die Ihnen zustehenden vertraglichen Forderungen im Insolvenzverfahren anmelden; hier wird insbesondere zu prüfen sein, inwieweit ggf eine Nachrangigkeit der Forderung vereinbart wurde und ob diese Vereinbarung Wirksamkeit entfaltet.

    Bitte beachten Sie: Der Insolvenzverwalter ist nicht Ihr Vertreter, weil er die Interessen der insolventen Gesellschaft wahrnimmt. Er prüft keine Schadensersatzansprüche, wenn Sie nur eine Quote aus der Insolvenzmasse erhalten. Das Insolvenzverfahren dauert erfahrungsgemäß viele Jahre, in denen Schadensersatzansprüche gegen Verantwortliche - z. B. Gründer, Geschäftsleitung, Wirtschaftsprüfer - verjähren.

Schnellkontakt

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