Detaillierter
Verfahrensgang

Der weitere
Verfahrensgang
ist wie folgt:


Der Vorlagebeschluss wird veröffentlicht und das Bayerische Oberste Landesgericht wird sodann das Musterverfahren eröffnen und einen Musterkläger bestimmen. Theoretisch kann jede eingereichte Klage zur Musterklage bestimmt werden. Auch die Kanzlei MATTIL vertritt viele der Geschädigten und reicht eine Vielzahl von Klagen ein, die alle bis heute bekannten Ermittlungsergebnisse beinhalten. Mit Bekanntmachung des Musterverfahrens durch das Bayerische Oberste Landesgericht im Klageregister beginnt eine 6-monatige Frist innerhalb derer ein Anspruch schriftlich gegenüber dem Bayerischen Obersten Landesgericht zum Musterverfahren angemeldet werden kann; hierfür sieht das KapMuG sieht einen Anwaltszwang vor.

Das Musterverfahren wird erfahrungsgemäß einige Jahre in Anspruch nehmen. Den Ablauf eines Kapitalanlegermusterverfahrens erläutern wir Ihnen nachstehend.

Die Kanzlei MATTIL hat seit Einführung des KapMuG bereits mehrere Musterverfahren erfolgreich geführt (z.B. VIP Medienfonds und Hannover Leasing) und verfügt daher über die größte Expertise. Sofern das Gericht feststellt, dass die Ernst & Young GmbH ihre Pflichten im Rahmen der Abschlussprüfungen und die übrigen Beklagten ihre Pflichten im Rahmen ihrer Tätigkeit für die Wirecard AG verletzt haben, müssen die Geschädigten, die sich rechtzeitig im Klageregister angemeldet haben, ihren persönlichen Schaden in Folgeprozessen individuell einklagen, sofern es keine Vergleichsvereinbarungen mit den Beklagten gibt.

Sie können uns mit der Anmeldung Ihrer Ansprüche im Kapitalanlegermusterverfahren sowie auch mit einer individuellen Klageerhebung beauftragen. Das entsprechende Vertretungsangebot nebst Vollmacht(en) erhalten Sie bei Kontaktaufnahme mit uns gesondert.

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